🔁 Führerschein-Werkzeug

Wiederholungsrechner für Tempoverstöße

Ordnen Sie ein, ob bei einem erneuten schweren Tempoverstoß mindestens drei oder sechs Monate Führerscheinentzug drohen.

✓ § 26 Abs. 3 FSG 🔒 Berechnung im Browser 🗓 Geprüft am 6.10.2026
Vor dem Start: Maßgebend ist die Überschreitung nach Toleranzabzug. Der Rechner bildet die Mindestdauer nach § 26 FSG ab, aber keine individuelle Behördenentscheidung.

Aktuellen und früheren Fall einordnen

Hier erscheint die Einordnung samt Begründung und den nächsten sinnvollen Prüfschritten.

Die Schwellen der Wiederholungsregel

KonstellationMindestdauer
Erster einschlägiger Fall über 40 km/h innerorts / 50 km/h außerortsgrundsätzlich 1 Monat
Erster Fall über 60 km/h innerorts / 70 km/h außerortsmindestens 3 Monate
Wiederholung binnen 4 Jahren, keiner der Fälle über 60/70mindestens 3 Monate
Wiederholung binnen 4 Jahren, mindestens ein Fall über 60/70mindestens 6 Monate
Sonderfall extremes Tempo: Mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerhalb gilt als besonders gefährliche Konstellation. Dafür sieht das FSG mindestens sechs Monate und eine Nachschulung vor; weitere Maßnahmen können hinzukommen.

Zum wiederholten Tempoverstoß

Welche Wiederholungen zählen für die Vier-Jahres-Regel?

Die Sonderregel in § 26 Abs. 3 FSG knüpft an eine erneute Überschreitung nach § 7 Abs. 3 Z 4 an. Gemeint sind technisch gemessene Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb.

Ist die berechnete Dauer endgültig?

Nein. Der Rechner zeigt die gesetzliche Mindestdauer für die typische Konstellation. Die Führerscheinbehörde entscheidet anhand des konkreten Sachverhalts, früherer Fälle und weiterer Umstände.

Welche Geschwindigkeit muss ich eingeben?

Geben Sie die maßgebende Überschreitung nach dem behördlichen Toleranzabzug ein. Steht nur der Messwert fest, ermitteln Sie ihn zuerst mit dem Strafrechner.

Quelle: § 26 FSG in der geltenden Fassung. Geprüft am 6. Oktober 2026; keine Rechtsberatung.