Wiederholungsrechner für Tempoverstöße
Ordnen Sie ein, ob bei einem erneuten schweren Tempoverstoß mindestens drei oder sechs Monate Führerscheinentzug drohen.
Aktuellen und früheren Fall einordnen
Hier erscheint die Einordnung samt Begründung und den nächsten sinnvollen Prüfschritten.
Die Schwellen der Wiederholungsregel
| Konstellation | Mindestdauer |
|---|---|
| Erster einschlägiger Fall über 40 km/h innerorts / 50 km/h außerorts | grundsätzlich 1 Monat |
| Erster Fall über 60 km/h innerorts / 70 km/h außerorts | mindestens 3 Monate |
| Wiederholung binnen 4 Jahren, keiner der Fälle über 60/70 | mindestens 3 Monate |
| Wiederholung binnen 4 Jahren, mindestens ein Fall über 60/70 | mindestens 6 Monate |
Zum wiederholten Tempoverstoß
Welche Wiederholungen zählen für die Vier-Jahres-Regel?
Die Sonderregel in § 26 Abs. 3 FSG knüpft an eine erneute Überschreitung nach § 7 Abs. 3 Z 4 an. Gemeint sind technisch gemessene Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb.
Ist die berechnete Dauer endgültig?
Nein. Der Rechner zeigt die gesetzliche Mindestdauer für die typische Konstellation. Die Führerscheinbehörde entscheidet anhand des konkreten Sachverhalts, früherer Fälle und weiterer Umstände.
Welche Geschwindigkeit muss ich eingeben?
Geben Sie die maßgebende Überschreitung nach dem behördlichen Toleranzabzug ein. Steht nur der Messwert fest, ermitteln Sie ihn zuerst mit dem Strafrechner.
Quelle: § 26 FSG in der geltenden Fassung. Geprüft am 6. Oktober 2026; keine Rechtsberatung.