E-Scooter in Österreich: Tempo, Promille & Strafen
Wie schnell, ab welchem Alter, wo erlaubt – und was sich mit der 36. StVO-Novelle bei Promille und Ausstattung geändert hat.
Die Grundregeln
- Tempo: maximal 25 km/h (Motorleistung bis rund 600 W), sonst gilt der Scooter als Motorfahrrad
- Alter: ab 12 Jahren (mit Radfahrausweis früher); unter 12 nur unter Aufsicht
- Helm: Pflicht bis 16 Jahre, sonst empfohlen
- Wo: Radweg/Radfahranlage, sonst Fahrbahn – nicht auf dem Gehsteig, nicht zu zweit
- Versicherung/Kennzeichen: für serienmäßige Geräte nicht erforderlich
Neu seit der 36. StVO-Novelle (Mai 2026)
Die Novelle hat zwei wichtige Punkte gebracht: eine gesenkte Promillegrenze von 0,5 ‰ speziell für E-Scooter (für normale Fahrräder und E-Bikes bleiben es 0,8 ‰), sowie neue Ausstattungspflichten – darunter Bremsen, Klingel, vorgeschriebene Reflektoren und Beleuchtung sowie gelbe Blinker an den Lenkerenden. Bestehende Scooter mussten bis zum Stichtag nachgerüstet werden.
Alkohol am E-Scooter
Wer über 0,5 ‰ fährt, riskiert eine Verwaltungsstrafe; bei stärkerer Alkoholisierung drohen Geldstrafen ab mehreren hundert Euro und – bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit – sogar der Entzug der Lenkberechtigung fürs Auto. Alkohol ist damit auch am Scooter kein Kavaliersdelikt.
Tuning: dann ist es ein Motorfahrrad
Überschreitet der Scooter durch Tuning die 25 km/h (oder die zulässige Motorleistung), ist er rechtlich ein Motorfahrrad. Damit gelten Typisierungs-, Kennzeichen-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht (Klasse AM ab 15). Wer ohne diese fährt, begeht mehrere Verwaltungsübertretungen gleichzeitig.
Strafen
Österreich hat keinen festen Bußgeldkatalog für E-Scooter; die Höhe der Strafe legt die Behörde im Einzelfall fest (Organmandat, Anonymverfügung oder Strafverfügung – siehe Organmandat & Co.). Für Tempoverstöße gelten dieselben Grundsätze wie sonst; einen Überblick über weitere Delikte gibt Handy & andere Strafen.
Häufige Fragen – E-Scooter in Österreich
Wie schnell darf ein E-Scooter in Österreich fahren?
Ein E-Scooter gilt rechtlich als Fahrrad und darf höchstens 25 km/h fahren; die Motorleistung ist mit rund 600 Watt begrenzt. Schnellere Geräte gelten als Motorfahrrad und brauchen Kennzeichen, Versicherung und Führerschein.
Wie viel Promille sind auf dem E-Scooter erlaubt?
Seit der 36. StVO-Novelle (in Kraft seit 1. Mai 2026) gilt für E-Scooter eine Grenze von 0,5 Promille – strenger als die 0,8-Promille-Grenze, die weiterhin für normale Fahrräder und E-Bikes gilt.
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
Ab 12 Jahren, mit Radfahrausweis früher. Kinder unter 12 dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person fahren. Eine Helmpflicht besteht bis 16 Jahre.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Auf Radwegen und Radfahranlagen; wo diese fehlen, auf der Fahrbahn. Das Fahren auf dem Gehsteig, Gehweg oder Schutzweg ist grundsätzlich verboten. Auch das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt.
Was passiert, wenn mein E-Scooter über 25 km/h getunt ist?
Dann gilt er rechtlich als Motorfahrrad: Er braucht Typisierung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und einen Führerschein der Klasse AM oder B. Ohne diese Voraussetzungen drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.
Brauche ich für einen normalen E-Scooter eine Versicherung?
Nein. Für einen serienmäßigen E-Scooter (bis 25 km/h) gibt es keine Versicherungspflicht, kein Kennzeichen und keinen Führerscheinzwang. Eine private Haftpflicht wird aber empfohlen.
Quellen: ÖAMTC: E-Scooter, KFV: 36. StVO-Novelle und oesterreich.gv.at. Strafhöhen variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.