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E-Scooter in Österreich: Tempo, Promille & Strafen

Wie schnell, ab welchem Alter, wo erlaubt – und was sich mit der 36. StVO-Novelle bei Promille und Ausstattung geändert hat.

✓ 36. StVO-Novelle 2026 📚 Quelle: ÖAMTC & oesterreich.gv.at
Kurz erklärt: Der E-Scooter gilt in Österreich als Fahrrad: höchstens 25 km/h, Motor bis rund 600 W, ab 12 Jahren, keine Versicherungs- oder Kennzeichenpflicht. Seit der 36. StVO-Novelle (1. Mai 2026) gilt aber eine 0,5-Promille-Grenze und es gibt neue Ausstattungspflichten. Gehsteigfahren und Fahren zu zweit sind verboten.

Die Grundregeln

  • Tempo: maximal 25 km/h (Motorleistung bis rund 600 W), sonst gilt der Scooter als Motorfahrrad
  • Alter: ab 12 Jahren (mit Radfahrausweis früher); unter 12 nur unter Aufsicht
  • Helm: Pflicht bis 16 Jahre, sonst empfohlen
  • Wo: Radweg/Radfahranlage, sonst Fahrbahn – nicht auf dem Gehsteig, nicht zu zweit
  • Versicherung/Kennzeichen: für serienmäßige Geräte nicht erforderlich

Neu seit der 36. StVO-Novelle (Mai 2026)

Die Novelle hat zwei wichtige Punkte gebracht: eine gesenkte Promillegrenze von 0,5 ‰ speziell für E-Scooter (für normale Fahrräder und E-Bikes bleiben es 0,8 ‰), sowie neue Ausstattungspflichten – darunter Bremsen, Klingel, vorgeschriebene Reflektoren und Beleuchtung sowie gelbe Blinker an den Lenkerenden. Bestehende Scooter mussten bis zum Stichtag nachgerüstet werden.

Alkohol am E-Scooter

Wer über 0,5 ‰ fährt, riskiert eine Verwaltungsstrafe; bei stärkerer Alkoholisierung drohen Geldstrafen ab mehreren hundert Euro und – bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit – sogar der Entzug der Lenkberechtigung fürs Auto. Alkohol ist damit auch am Scooter kein Kavaliersdelikt.

Tuning: dann ist es ein Motorfahrrad

Überschreitet der Scooter durch Tuning die 25 km/h (oder die zulässige Motorleistung), ist er rechtlich ein Motorfahrrad. Damit gelten Typisierungs-, Kennzeichen-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht (Klasse AM ab 15). Wer ohne diese fährt, begeht mehrere Verwaltungsübertretungen gleichzeitig.

Strafen

Österreich hat keinen festen Bußgeldkatalog für E-Scooter; die Höhe der Strafe legt die Behörde im Einzelfall fest (Organmandat, Anonymverfügung oder Strafverfügung – siehe Organmandat & Co.). Für Tempoverstöße gelten dieselben Grundsätze wie sonst; einen Überblick über weitere Delikte gibt Handy & andere Strafen.

Häufige Fragen – E-Scooter in Österreich

Wie schnell darf ein E-Scooter in Österreich fahren?

Ein E-Scooter gilt rechtlich als Fahrrad und darf höchstens 25 km/h fahren; die Motorleistung ist mit rund 600 Watt begrenzt. Schnellere Geräte gelten als Motorfahrrad und brauchen Kennzeichen, Versicherung und Führerschein.

Wie viel Promille sind auf dem E-Scooter erlaubt?

Seit der 36. StVO-Novelle (in Kraft seit 1. Mai 2026) gilt für E-Scooter eine Grenze von 0,5 Promille – strenger als die 0,8-Promille-Grenze, die weiterhin für normale Fahrräder und E-Bikes gilt.

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?

Ab 12 Jahren, mit Radfahrausweis früher. Kinder unter 12 dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person fahren. Eine Helmpflicht besteht bis 16 Jahre.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Auf Radwegen und Radfahranlagen; wo diese fehlen, auf der Fahrbahn. Das Fahren auf dem Gehsteig, Gehweg oder Schutzweg ist grundsätzlich verboten. Auch das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt.

Was passiert, wenn mein E-Scooter über 25 km/h getunt ist?

Dann gilt er rechtlich als Motorfahrrad: Er braucht Typisierung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und einen Führerschein der Klasse AM oder B. Ohne diese Voraussetzungen drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.

Brauche ich für einen normalen E-Scooter eine Versicherung?

Nein. Für einen serienmäßigen E-Scooter (bis 25 km/h) gibt es keine Versicherungspflicht, kein Kennzeichen und keinen Führerscheinzwang. Eine private Haftpflicht wird aber empfohlen.

Quellen: ÖAMTC: E-Scooter, KFV: 36. StVO-Novelle und oesterreich.gv.at. Strafhöhen variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.