Tempostrafe im Ausland & ausländische Kfz
Österreich ist EU-Mitglied – Strafen werden innerhalb der EU grenzüberschreitend vollstreckt. Was das für Urlaubsfahrten und für ausländische Fahrzeuge in Österreich bedeutet.
Österreich ist in der EU
Geschwindigkeitsstrafen aus einem anderen EU-Land erreichen den österreichischen Halter – und umgekehrt erreichen österreichische Strafen Halter in anderen Mitgliedstaaten. Zwei Instrumente greifen ineinander:
- CBE-Richtlinie (EU) 2015/413: grenzüberschreitender Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten bei Verkehrsdelikten – auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung.
- Rahmenbeschluss 2005/214/JI: gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung rechtskräftiger Geldstrafen ab 70 € (inkl. Kosten).
Mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
Wer mit ausländischem Kennzeichen in Österreich zu schnell fährt, wird gleich behandelt wie alle anderen. Bei einer automatischen Messung wird über die CBE-Richtlinie der Halter ermittelt; die Strafe kann anschließend im Heimatland eingefordert werden. Auch eine Fahrzeug-Beschlagnahme bei extremem Tempo trifft ausländische Fahrzeuge.
Unterschied zur Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und kann sich nicht auf die EU-Instrumente stützen; sie nutzt bilaterale Polizeiverträge. Österreich dagegen ist voll in das EU-System eingebunden, wodurch die grenzüberschreitende Vollstreckung innerhalb der Union einheitlicher und verlässlicher funktioniert.
Italien, Kroatien & typische Urlaubsländer
Für Österreicherinnen und Österreicher am relevantesten sind Strafen aus den klassischen Reiseländern. Weil alle EU-Mitglieder sind, greifen CBE-Richtlinie und Rahmenbeschluss:
- Italien: Die Behörden – oft über beauftragte Inkassofirmen – verfolgen Strafen konsequent. Unbezahlte Beträge erhöhen sich typischerweise nach rund 60 Tagen, bei rascher Zahlung gibt es dagegen häufig einen Rabatt. Vorsicht auch bei Fahrverbotszonen (ZTL) in den Innenstädten.
- Kroatien: Strafen werden teils schon vor Ort eingehoben; ansonsten greift die EU-weite Vollstreckung ab 70 €.
- Deutschland: Bußgelder ab 70 € werden ebenfalls grenzüberschreitend vollstreckt (siehe auch die deutschen Regeln, z. B. zum Anhörungsbogen).
Kommt eine Zahlungsaufforderung in einer fremden Sprache oder wirkt sie unklar, prüfen Sie die Einspruchsmöglichkeiten nach den Fristen des Ausstellungslandes – nicht nach österreichischen Fristen.
Mietwagen im Ausland
Bei einem Mietwagen haftet die fahrende Person. Die Vermietfirma erhält als Zulassungsbesitzerin den Bescheid, oft erst Wochen später, und verrechnet den Strafbetrag plus eine Bearbeitungsgebühr (meist 20–50 €) über die hinterlegte Kreditkarte.
Häufige Fragen – Strafe im Ausland
Wird eine Tempostrafe aus dem EU-Ausland in Österreich vollstreckt?
Ja. Österreich ist EU-Mitglied. Über die CBE-Richtlinie (2015/413) tauschen die Mitgliedstaaten Halterdaten aus, und über den EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI werden Geldstrafen ab 70 € grenzüberschreitend anerkannt und vollstreckt.
Muss ein ausländischer Fahrer eine Strafe in Österreich zahlen?
Ja. Wer mit ausländischem Kennzeichen in Österreich zu schnell fährt, erhält dieselbe Strafe. Bei automatischer Messung wird über die CBE-Richtlinie der Halter ermittelt, und die Strafe kann im Heimatland eingefordert werden.
Was ist der Unterschied zur Schweiz?
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und stützt sich auf bilaterale Verträge. Österreich nutzt dagegen die EU-weiten Instrumente (CBE-Richtlinie und Rahmenbeschluss), wodurch die Vollstreckung innerhalb der EU einheitlicher geregelt ist.
Ab welchem Betrag wird vollstreckt?
Der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI sieht eine Vollstreckung von Geldsanktionen ab 70 € (inklusive Verfahrenskosten) vor. Darunter wird in der Regel nicht grenzüberschreitend vollstreckt.
Muss ich eine Strafe aus Italien oder Kroatien zahlen?
Grundsätzlich ja – beide sind EU-Mitglieder, die Vollstreckung läuft über dieselben EU-Instrumente. Italienische Behörden (und beauftragte Inkassofirmen) verfolgen Strafen oft hartnäckig; unbezahlte Beträge können sich nach rund 60 Tagen erhöhen, während bei rascher Zahlung häufig ein Rabatt gewährt wird.
Was passiert, wenn ich eine ausländische Strafe ignoriere?
Innerhalb der EU kann die Strafe ab 70 € auch in Österreich vollstreckt werden. Zusätzlich drohen Mahnkosten und – bei der nächsten Reise in das betreffende Land – eine Kontrolle oder Nachforderung vor Ort. Ratgeber empfehlen, gültige Strafen zu bezahlen.
Quellen: StVO § 99, FSG (§§ 7, 26, 30a), VStG (§§ 47–50), ÖAMTC und VfGH G 30/2025. Beträge variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.