Organstrafverfügung
Vereinfachte Erledigung bis 90 €. Es gibt kein Rechtsmittel. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird sie gegenstandslos; danach kann die Behörde ein Verfahren führen.
Zahlungsaufforderung, Lenkerauskunft und Bescheid können ähnlich aussehen, lösen aber unterschiedliche Pflichten, Fristen und Rechtsmittel aus.
Wählen Sie die Bezeichnung, die auf der ersten Seite oder in der Rechtsmittelbelehrung steht.
Nach der Auswahl erscheint hier eine dokumentbezogene Checkliste. Laden Sie keine Unterlagen hoch und geben Sie keine Namen, Kennzeichen oder Aktenzeichen ein.
Vereinfachte Erledigung bis 90 €. Es gibt kein Rechtsmittel. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird sie gegenstandslos; danach kann die Behörde ein Verfahren führen.
Geht ohne vorherige Fahrerermittlung an eine aus der Zulassung ermittelte Person. Zahlung binnen vier Wochen erledigt den Fall; gegen die Anonymverfügung selbst gibt es kein Rechtsmittel.
Verlangt Namen und genaue Anschrift der fahrenden Person, regelmäßig binnen zwei Wochen ab Zustellung. Die Auskunft ist kein Schuldeingeständnis; eine falsche, unvollständige oder verspätete Antwort kann zusätzlich strafbar sein.
Ein abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren ohne vorheriges Ermittlungsverfahren. Einspruch ist binnen zwei Wochen möglich; erst danach folgt gegebenenfalls das ordentliche Verfahren.
Strafbescheid nach einem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren. Gegen einen Bescheid beträgt die Beschwerdefrist grundsätzlich vier Wochen; die konkrete Rechtsmittelbelehrung ist maßgeblich.
Entscheidet über die Lenkberechtigung und ist vom Strafbescheid zu unterscheiden. Prüfen Sie Entzugsgrund, Dauer, Abgabeanordnung und Rechtsmittelbelehrung getrennt.
Nein. Eine Lenkererhebung verlangt zunächst nur Auskunft darüber, wer gefahren ist. Auch ein Führerscheinbescheid ist vom eigentlichen Verwaltungsstrafverfahren zu unterscheiden. Überschrift, Absender und Rechtsmittelbelehrung sind entscheidend.
Nach § 49 VStG kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch bei der Behörde erhoben werden, die die Strafverfügung erlassen hat. Maßgeblich bleiben die Angaben im konkreten Schreiben.
Nein. Das Werkzeug ordnet den Dokumenttyp ein und zeigt typische Prüfschritte. Zustellfragen, Fristende und den konkreten Einzelfall beurteilt es nicht.
Quellen: VStG §§ 47–50, oesterreich.gv.at – Lenkererhebung und VwGVG § 7. Geprüft am 6. Oktober 2026; keine Rechtsberatung.