Messtoleranz in Österreich: Wie viel wird abgezogen?
Bevor die Strafe bestimmt wird, wird von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen – zu Ihren Gunsten. So viel ist es.
Die Werte
| Messwert | typischer Abzug | Beispiel |
|---|---|---|
| bis 100 km/h | üblicherweise 3 km/h | 78 → 75 km/h |
| über 100 km/h | üblicherweise 3 % | 160 → ca. 155 km/h |
Der Abzug wirkt zu Ihren Gunsten: Erst die reduzierte Geschwindigkeit wird mit dem Limit verglichen und bestimmt die Folge.
Messtoleranz: Beispiele auf einen Blick
| Tempolimit | Messwert | typischer Abzug | maßgebliches Tempo |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 53 km/h | 3 km/h | 50 km/h |
| 50 km/h | 83 km/h | 3 km/h | 80 km/h |
| 100 km/h | 124 km/h | ca. 3 % | ca. 120 km/h |
| 130 km/h | 160 km/h | ca. 3 % | ca. 155 km/h |
So wirkt sich die Toleranz aus
Ein Beispiel im Ortsgebiet (Tempo 50): Gemessen werden 96 km/h. Nach Abzug der Toleranz von 3 km/h sind 93 km/h maßgebend – also 43 km/h zu viel. Damit liegt der Fall über der Grenze von 40 km/h, und es droht ein Führerscheinentzug (§ 99 Abs. 2e StVO, FSG § 26).
Ohne die Toleranz wären es 46 km/h zu viel gewesen – an der Einstufung ändert das hier nichts, in Grenzfällen kann der Abzug aber über Entzug oder kein Entzug entscheiden. Prüfen Sie Ihren Fall mit dem Strafrechner.
Messtoleranz bei Radar, Laser und Section Control
Bei einer Abschnittskontrolle wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über die Messstrecke herangezogen. Auch dort wird vor der rechtlichen Beurteilung ein Toleranzwert berücksichtigt. Bei Radar- und Lasermessungen hängt der konkrete Abzug ebenfalls von Messgerät und Messpraxis ab; deshalb ist immer der Wert im Bescheid maßgebend.
Häufige Fragen zur Messtoleranz
Wie viel Toleranz wird in Österreich abgezogen?
Bei moderner Radar- oder Lasermessung werden bei einem Messwert bis 100 km/h üblicherweise 3 km/h abgezogen, bei einem Messwert über 100 km/h 3 %. Maßgebend für die Strafe ist die so reduzierte Geschwindigkeit.
Gilt die Toleranz bei Radar und Laser gleich?
Die Grundwerte (3 km/h bzw. 3 %) sind ein Richtwert der Messpraxis. Bei manchen Messgeräten – etwa älteren Anlagen – kann ein höherer Abzug zur Anwendung kommen. Maßgebend ist immer der von der Behörde herangezogene, für Sie günstigere Wert.
Steht die Messtoleranz im Gesetz?
Nein. Die Messtoleranz ist keine gesetzlich fixe Größe, sondern eine Frage der Mess- und Verwaltungspraxis (Eichung, Gerätetyp). Deshalb können die Werte im Einzelfall abweichen.
Quellen: StVO § 99, FSG (§§ 7, 26, 30a), VStG (§§ 47–50), ÖAMTC und VfGH G 30/2025. Beträge variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.