📋 Vormerksystem

Vormerksystem: kein Flensburg – und Tempo zählt nicht

Österreich hat keine Punkte. Das Vormerksystem ist ein Register bestimmter Delikte – eine normale Geschwindigkeitsüberschreitung gehört ausdrücklich nicht dazu.

✓ § 30a FSG (seit 2005) 📚 Quelle: RIS & oesterreich.gv.at
Kurz erklärt: Das Vormerksystem (§ 30a FSG) ist kein Punktesystem wie in Flensburg, sondern ein Register bestimmter, gesetzlich aufgezählter Delikte. 3 Vormerkungen führen zum Entzug, die 2. löst eine verpflichtende Maßnahme aus. Wichtig: Eine normale Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Vormerkdelikt – sie wird über Geldstrafe und direkten Entzug geahndet.

Punkte in Flensburg? Das ist Deutschland

In Deutschland sammelt man Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Österreich hat das nicht. Stattdessen gilt seit 2005 das Vormerksystem: Bei bestimmten, besonders sicherheitsrelevanten Delikten wird eine Vormerkung im Führerscheinregister eingetragen – zusätzlich zur normalen Strafe.

So funktioniert es

  • 1. Vormerkung: Eintragung im Register (plus die normale Strafe für das Delikt).
  • 2. Vormerkung: verpflichtende besondere Maßnahme (z. B. Nachschulung, Verkehrscoaching, Fahrsicherheitstraining).
  • 3. Vormerkung: Entzug der Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate.
  • Löschung: nach 2 Jahren; kommt in dieser Zeit eine zweite Vormerkung hinzu, verlängert sich der Zeitraum auf 3 Jahre.

Was ist ein Vormerkdelikt – und was nicht?

Zu den Vormerkdelikten (§ 30a Abs. 2 FSG) zählen unter anderem:

  • Alkohol am Steuer im Bereich 0,5 bis unter 0,8 ‰ (darüber: direkter Entzug, keine Vormerkung);
  • mangelhafte Kindersicherung beim Transport von Kindern;
  • Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg;
  • zu geringer Sicherheitsabstand (Drängeln);
  • Missachten von Vorrang oder Rotlicht, sodass andere gefährdet werden;
  • gefährliches Überholen;
  • Verstöße im Tunnel sowie technische Mängel mit Gefährdung.
Nicht dabei: die reine Geschwindigkeitsüberschreitung. Schnellfahren bringt keine Vormerkung – grobe Überschreitungen führen direkt zum Führerscheinentzug.

Häufige Fragen zum Vormerksystem

Ist das Vormerksystem dasselbe wie die Punkte in Flensburg?

Nein. Das Vormerksystem (§ 30a FSG, seit 2005) ist kein Punktesystem, sondern ein Register bestimmter, abschließend aufgezählter Delikte. Es gibt keine „Punkte", die sich aufaddieren – eine Vormerkung ist eine Eintragung neben der eigentlichen Strafe.

Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein Vormerkdelikt?

Nein. Schnellfahren ist kein Vormerkdelikt. Eine grobe Geschwindigkeitsüberschreitung wird stattdessen über die Geldstrafe und – ab > 40 km/h (Ortsgebiet) bzw. > 50 km/h (Freiland) – über den direkten Führerscheinentzug geahndet.

Was passiert bei drei Vormerkungen?

Bei der dritten Vormerkung wird die Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate entzogen. Schon bei der zweiten Vormerkung ist eine besondere Maßnahme (z. B. Nachschulung) verpflichtend.

Wie lange bleibt eine Vormerkung gespeichert?

Eine einzelne Vormerkung wird nach 2 Jahren gelöscht. Kommt innerhalb dieser 2 Jahre eine zweite hinzu, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auf 3 Jahre.

Quellen: StVO § 99, FSG (§§ 7, 26, 30a), VStG (§§ 47–50), ÖAMTC und VfGH G 30/2025. Beträge variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.