Tempostrafe in Österreich – Strafe, Führerscheinentzug & Raser-Beschlagnahme (2026)
Schätzen Sie Strafe, Führerscheinentzug und Beschlagnahme-Risiko direkt für Ortsgebiet, Freiland oder Autobahn.
Strafrechner
Verwaltungsstrafe, Führerscheinentzug und Raser-Beschlagnahme bei Tempo abschätzen (Pkw, Österreich)
Vom Messwert zum nächsten Schritt
Nutzen Sie nach dem Strafrechner den passenden vertiefenden Check. Alle Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet.
Schreiben prüfen
Organmandat, Lenkererhebung, Strafverfügung oder Bescheid richtig einordnen.
Dokument-Check →Wiederholung prüfen
Mindestdauer bei einem weiteren schweren Tempoverstoß innerhalb von vier Jahren.
Wiederholungsrechner →Kosten addieren
Geldstrafe, gesetzliche Verfahrenskosten und bekannte Zusatzbeträge zusammenführen.
Kostencheck →Beispielfälle ansehen
Drei Fälle vom Toleranzabzug bis zu Entzug und möglicher Beschlagnahme.
Rechenwege ansehen →Wie hoch ist die Strafe bei zu schnellem Fahren?
Anders als in Deutschland gibt es keine Punkte in Flensburg, und anders als in der Schweiz keine fixe „Ordnungsbusse". Maßgebend ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Berechnen Sie Ihren konkreten Fall mit dem Rechner.
Organmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung
- Organmandat (§ 50 VStG): bis 90 €, sofort oder mittels Beleg binnen zwei Wochen zahlbar. Kein eigenes Rechtsmittel.
- Anonymverfügung (§ 49a VStG): bis 365 €, ohne vorherige Fahrerermittlung. Bei Zahlung binnen vier Wochen darf sie in amtlichen Auskünften nicht erwähnt oder bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.
- Strafverfügung (§§ 47–49 VStG): abgekürztes Verfahren, grundsätzlich bis 600 €. Einspruch binnen zwei Wochen; danach gegebenenfalls ordentliches Verwaltungsstrafverfahren.
Die Details stehen unter Organmandat, Anonymverfügung & Strafverfügung. Wenn bereits Post eingetroffen ist, hilft der neue interaktive Dokument-Check bei der Einordnung.
Was kostet zu schnelles Fahren?
Der gesetzliche Strafrahmen richtet sich danach, wie viele km/h Sie zu schnell waren:
- bis 726 € – kleinere Überschreitung (§ 99 Abs. 3)
- 200–5.000 € – mehr als 30 km/h zu viel (§ 99 Abs. 2d; seit 30.7.2026)
- 400–6.000 € – Ortsgebiet > 40 / Freiland > 50 km/h, dazu Führerscheinentzug (§ 99 Abs. 2e; seit 30.7.2026)
- 500–7.500 € – Ortsgebiet > 60 / Freiland > 70 km/h, dazu Fahrzeug-Beschlagnahme (§ 99 Abs. 2f)
Vollständige Tabellen: Ortsgebiet und Freiland & Autobahn.
Sie suchen nach einer konkreten Überschreitung? Unsere Übersicht erklärt 10, 20, 30, 40 oder 50 km/h zu schnell mit den wichtigen Unterschieden zwischen Ortsgebiet und Freiland.
Ab wann Entzug, ab wann ist das Auto weg?
- Führerscheinentzug ab mehr als 40 km/h (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (Freiland) zu viel – Ersttäter ≥ 1 Monat, ab > 60/> 70 ≥ 3 Monate, ab > 80/> 90 ≥ 6 Monate. Wiederholung binnen 4 Jahren verlängert. Details: Führerscheinentzug bei Tempo.
- Fahrzeug-Beschlagnahme (seit 1.3.2024) ab > 60/> 70 vorläufig, ab > 80/> 90 Verfall + Versteigerung schon beim 1. Mal. Details: Raser: Fahrzeug-Beschlagnahme.
Strafe nach Ortsgebiet, Freiland und Autobahn
Die Entzugs- und Beschlagnahme-Grenzen hängen davon ab, ob Sie im Ortsgebiet oder außerorts unterwegs waren. Wählen Sie Ihren Fall.
Häufige Fragen zu Tempostrafen in Österreich
Wie hoch ist die Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich?
Es gibt keine bundesweite Preisliste – jedes Bundesland hat eigene Sätze. Kleine Überschreitungen werden häufig per Organmandat (bis 90 €) oder Anonymverfügung (bis 365 €) erledigt. Seit 30. Juli 2026 reicht der gesetzliche Strafrahmen nach § 99 StVO von bis zu 726 € über 200–5.000 € (> 30 km/h) und 400–6.000 € (> 40 km/h innerorts bzw. > 50 km/h außerorts) bis 500–7.500 € bei extremem Tempo.
Gibt es in Österreich Punkte wie in Flensburg?
Nein, das ist Deutschland. Österreich hat das Vormerksystem – ein Register bestimmter Delikte. Eine normale Geschwindigkeitsüberschreitung ist aber kein Vormerkdelikt. Sehr grobe Überschreitungen führen direkt zum Führerscheinentzug.
Ab wann verliert man den Führerschein wegen zu schnell?
Bei einer technisch gemessenen Überschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerorts (Freiland/Autobahn). Ersttäter mindestens 1 Monat; ab mehr als 60 km/h (Ortsgebiet) bzw. 70 km/h (außerorts) mindestens 3 Monate, bei besonders gefährlichen Verhältnissen (> 80/> 90) mindestens 6 Monate.
Was passiert bei extremem Tempo (Raser)?
Seit 1. März 2024 (34. StVO-Novelle): ab mehr als 60 km/h im Ortsgebiet bzw. 70 km/h außerorts kann das Fahrzeug vor Ort vorläufig beschlagnahmt werden. Ab mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. 90 km/h (außerorts) sind Verfall und Versteigerung schon beim ersten Mal möglich. Strafrahmen bis 7.500 €.
Was ist der Unterschied zwischen Organmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung?
Organstrafverfügung (bis 90 €), Anonymverfügung (bis 365 €) und Strafverfügung gehören zum abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren. Gegen die Strafverfügung ist binnen zwei Wochen Einspruch möglich; erst danach folgt gegebenenfalls das ordentliche Verfahren.
Wie viel Toleranz wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen?
In der Verwaltungspraxis: bei bis zu 100 km/h 3 km/h, über 100 km/h 3 %. Maßgebend ist die reduzierte Geschwindigkeit – zu Ihren Gunsten. Mehr dazu unter Messtoleranz.
Quellen und weiterführende Informationen
- StVO § 99 (Strafbestimmungen): ris.bka.gv.at
- FSG §§ 7, 26, 30a (Entzug, Vormerksystem): ris.bka.gv.at
- VStG §§ 47–50 (abgekürzte Verfahren): ris.bka.gv.at
- Raser-Beschlagnahme (VfGH G 30/2025): vfgh.gv.at
- Strafenkatalog & Verfahren: ÖAMTC, ARBÖ
Regelungen und Beträge können sich ändern und variieren je Bundesland. Veröffentlicht: 2026-06-08. Aktualisiert: 2026-10-06. Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.