🪪 Führerscheinentzug

Führerscheinentzug wegen Tempo: ab wann & wie lange

In Österreich gibt es keine Punkte – eine grobe Geschwindigkeitsüberschreitung führt direkt zum Entzug der Lenkberechtigung. Ab mehr als 40 km/h (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (Freiland) zu viel.

✓ FSG § 7 & § 26 📚 Quelle: RIS & oesterreich.gv.at
Kurz erklärt: Der Führerschein wird entzogen, wenn man als verkehrsunzuverlässig gilt. Bei Tempo ist das ab > 40 km/h im Ortsgebiet oder > 50 km/h außerorts der Fall (technisch gemessen). Die Mindestdauer für Ersttäter beträgt 1 Monat, ab > 60/> 70 km/h 3 Monate, ab > 80/> 90 km/h 6 Monate. Wiederholung binnen 4 Jahren verlängert.

Ab wann wird entzogen?

Grundlage ist § 7 Abs. 3 Z 4 FSG (Verkehrszuverlässigkeit) in Verbindung mit § 26 FSG (Sonderfälle der Entziehung). Die Grenze hängt von der Straßenart ab:

ÜberschreitungOrtsgebietFreiland / AutobahnMindest-Entzug (Ersttäter)
Entzugsgrenze> 40 km/h> 50 km/h1 Monat
3-Monats-Grenze> 60 km/h> 70 km/h3 Monate
Bes. gefährliche Verhältnisse> 80 km/h> 90 km/h6 Monate + Nachschulung

Maßgebend ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Die Messung muss mit einem technischen Hilfsmittel (Radar, Laser) erfolgt sein.

Wie lange dauert der Entzug?

  • Ersttäter, untere Grenze (Ortsgebiet 41–60 / Freiland 51–70): mindestens 1 Monat. Hinweis: vor der 34. StVO-Novelle (bis 1.3.2024) waren es nur 2 Wochen.
  • Ortsgebiet > 60 / Freiland > 70: mindestens 3 Monate.
  • Besonders gefährliche Verhältnisse (Ortsgebiet > 80 / Freiland > 90, auch illegale Straßenrennen): mindestens 6 Monate, verpflichtende Nachschulung; bei Wiederholung binnen 4 Jahren zusätzlich amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Untersuchung.
  • Wiederholung innerhalb von vier Jahren: mindestens 3 Monate, wenn keiner der beiden einschlägigen Fälle über 60 km/h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerorts lag; sonst mindestens 6 Monate (§ 26 Abs. 3 FSG).
Achtung Beschlagnahme: Ab > 60 km/h (Ortsgebiet) bzw. > 70 km/h (Freiland) kommt zusätzlich die Fahrzeug-Beschlagnahme ins Spiel.
Schon einmal betroffen? Der Wiederholungsrechner ordnet die Mindestdauer anhand des aktuellen und des früheren Falls ein.

Rechtsstand: § 26 FSG, geltende Fassung seit 1. September 2026. Geprüft am 6. Oktober 2026.

Strenger in der Probezeit

Wer den Führerschein in der dreijährigen Probezeit hat, wird schon bei kleineren Überschreitungen sanktioniert: ein „schwerer Verstoß" liegt ab mehr als 20 km/h (Ortsgebiet) bzw. mehr als 40 km/h (außerorts) zu viel vor und führt zu Nachschulung und Verlängerung der Probezeit. Details: Tempo in der Probezeit.

Häufige Fragen – Führerscheinentzug

Ab wie viel km/h zu viel ist der Führerschein weg?

Ab einer mit technischem Hilfsmittel gemessenen Überschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerorts (FSG § 7 Abs. 3 Z 4). Erst ab dieser Grenze gilt man als verkehrsunzuverlässig und der Führerschein wird entzogen.

Wie lange dauert der Entzug?

Für Ersttäter mindestens 1 Monat (Ortsgebiet 41–60, Freiland 51–70 km/h zu viel). Ab mehr als 60 km/h (Ortsgebiet) bzw. 70 km/h (außerorts) mindestens 3 Monate. Bei besonders gefährlichen Verhältnissen (> 80/> 90 km/h) mindestens 6 Monate plus verpflichtende Nachschulung.

Was passiert bei Wiederholung?

Bei einer erneuten Überschreitung nach FSG § 7 Abs. 3 Z 4 innerhalb von vier Jahren beträgt der Entzug mindestens drei Monate, wenn keiner der beiden Fälle über 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts lag. War mindestens einer so hoch, beträgt die Mindestdauer sechs Monate. Nach Ablauf von vier Jahren seit der letzten einschlägigen Übertretung gilt ein neuer Fall für diese Regel wieder als erstmalig.

Bekomme ich Punkte wie in Deutschland?

Nein. Österreich kennt keine Punkte in Flensburg. Eine grobe Geschwindigkeitsüberschreitung führt direkt zum Entzug der Lenkberechtigung. Das österreichische Vormerksystem betrifft andere Delikte (siehe Vormerksystem).

Quellen: StVO § 99, FSG (§§ 7, 26, 30a), VStG (§§ 47–50), ÖAMTC und VfGH G 30/2025. Beträge variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.