Einspruch gegen die Strafverfügung
Gegen die Strafverfügung läuft eine Zwei-Wochen-Frist. Der Einspruch kann den gesamten Spruch oder nur Strafhöhe beziehungsweise Kosten betreffen.
Was anfechtbar ist – und was nicht
- Organmandat (§ 50 VStG): kein Einspruch. Ohne Zahlung wird es gegenstandslos; ein separates Verfahren kann folgen.
- Anonymverfügung (§ 49a VStG): kein Rechtsmittel. Ohne Zahlung wird sie gegenstandslos; die Behörde ermittelt den Täter und kann ein Verfahren führen.
- Strafverfügung (§§ 47–49 VStG): Einspruch binnen 2 Wochen, keine Begründung nötig.
Der Hintergrund: Organmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung sind Formen des abgekürzten Verwaltungsstrafverfahrens. Nichtzahlen ist bei den ersten beiden kein Rechtsmittel, sondern verhindert lediglich die vereinfachte Erledigung. Der Dokument-Check hilft bei der Einordnung.
So läuft der Einspruch
- Frist prüfen: 2 Wochen ab Zustellung der Strafverfügung. Verspätete Einsprüche werden zurückgewiesen.
- Umfang festlegen: Der Einspruch kann den gesamten Schuldspruch betreffen oder ausdrücklich auf Art beziehungsweise Höhe der Strafe oder die Kostenentscheidung beschränkt werden.
- Einspruch einbringen: bei der Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat. § 49 VStG erlaubt auch einen mündlichen Einspruch; aus Beweisgründen sollte der Zugang dokumentierbar sein. Eine Begründung ist nicht zwingend, Beweismittel können aber genannt werden.
- Ordentliches Verfahren: Bei einem vollen, rechtzeitigen und nicht zurückgezogenen Einspruch tritt die Strafverfügung außer Kraft und die Behörde ermittelt. Am Ende kann ein Straferkenntnis, eine Ermahnung oder die Einstellung stehen.
- Beschwerde: Gegen das Straferkenntnis ist eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich.
Rechtsgrundlage: § 49 VStG; zum ordentlichen Verfahren: oesterreich.gv.at. Geprüft am 6. Oktober 2026.
Häufige Fragen zum Einspruch
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Gegen eine Strafverfügung können Sie binnen 2 Wochen (14 Tage) ab Zustellung Einspruch erheben (§ 49 VStG). Der Einspruch muss nicht begründet werden.
Kann ich gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung Einspruch erheben?
Nein. Organstrafverfügung (§ 50 VStG) und Anonymverfügung (§ 49a VStG) sind nicht anfechtbar. Ohne fristgerechte Zahlung werden sie gegenstandslos; anschließend kann die Behörde ermitteln und ein Verwaltungsstrafverfahren führen.
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Strafverfügung tritt außer Kraft, und die Behörde führt das ordentliche Ermittlungsverfahren durch. Am Ende kann ein Straferkenntnis ergehen, gegen das eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich ist.
Kann die Strafe nach einem Einspruch höher werden?
Die im nachfolgenden Straferkenntnis verhängte Strafe darf nach § 49 Abs. 2 VStG nicht höher sein als in der Strafverfügung. Bei einer Verurteilung im ordentlichen Verfahren können jedoch zusätzlich Verfahrenskosten anfallen, sodass der zu zahlende Gesamtbetrag steigen kann.
Mehr zum Verfahren: Organmandat, Anonymverfügung & Strafverfügung.
Quellen: StVO § 99, FSG (§§ 7, 26, 30a), VStG (§§ 47–50), ÖAMTC und VfGH G 30/2025. Beträge variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.