10, 20, 30, 40 oder 50 km/h zu schnell in Österreich
Was kostet die Überschreitung, wann ist der Führerschein weg – und warum gibt es nicht für jeden Wert einen österreichweit fixen Betrag?
Übersicht: Strafe bei 10 bis 50 km/h zu viel
Die Werte beziehen sich auf die maßgebliche Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. „Genau 40 km/h“ ist rechtlich etwas anderes als „mehr als 40 km/h“ – die Schwellen sind nicht inklusive.
| Zu schnell | Ortsgebiet | Freiland / Autobahn |
|---|---|---|
| 10 km/h | bis 726 € · kein Entzug | bis 726 € · kein Entzug |
| 20 km/h | bis 726 € · kein Entzug | bis 726 € · kein Entzug |
| 30 km/h | bis 726 € · kein Entzug | bis 726 € · kein Entzug |
| 40 km/h | 200–5.000 € · noch kein Entzug | 200–5.000 € · kein Entzug |
| 50 km/h | 400–6.000 € · Entzug 1 Monat | 200–5.000 € · noch kein Entzug |
Gesetzliche Rahmen nach § 99 Abs. 2d, 2e und 3 StVO. Die konkrete Geldstrafe legt die Behörde fest; Organmandate und Anonymverfügungen können je Bundesland unterschiedlich ausfallen.
10 oder 20 km/h zu schnell
Bei 10 oder 20 km/h zu viel bleibt es normalerweise bei einer Geldstrafe. Häufig wird der Fall per Organmandat oder Anonymverfügung erledigt. Einen österreichweit garantierten Betrag gibt es aber nicht: Bundesland, Straßenart, konkrete Gefährdung und die Art des Verfahrens können die Höhe beeinflussen.
Deshalb sind Aussagen wie „10 km/h kosten immer X Euro“ irreführend. Rechtlich fällt die reine Tempoüberschreitung in den allgemeinen Rahmen bis 726 €. Das bedeutet nicht, dass eine geringe Übertretung üblicherweise mit dem Höchstbetrag bestraft wird.
30 km/h zu schnell: die wichtige Grenze
Bei genau 30 km/h zu viel gilt noch der allgemeine Rahmen. Sobald die maßgebliche Überschreitung 31 km/h beträgt, greift § 99 Abs. 2d StVO: 200–5.000 €. Diese Mindeststrafe wurde am 30. Juli 2026 von 150 auf 200 € angehoben.
Entscheidend ist nicht der rohe Messwert. Zuerst wird die Messtoleranz abgezogen, danach wird die verbleibende Geschwindigkeit mit dem erlaubten Limit verglichen.
40 oder 50 km/h zu schnell: innerorts und außerorts unterscheiden
Für den Führerschein kommt es darauf an, ob die Fahrt im Ortsgebiet oder außerhalb stattfand:
- Genau 40 km/h zu viel: noch kein automatischer Tempo-Entzug. Der Rahmen beträgt 200–5.000 €.
- 41 km/h zu viel im Ortsgebiet: 400–6.000 € und beim ersten Verstoß 1 Monat Entzug.
- Genau 50 km/h zu viel außerorts: noch kein automatischer Tempo-Entzug; 200–5.000 €.
- 51 km/h zu viel außerorts: 400–6.000 € und beim ersten Verstoß 1 Monat Entzug.
Was zählt nach dem Toleranzabzug?
Tempo 50, gemessen 93 km/h
Bei einem Richtwert von 3 km/h Messtoleranz bleiben 90 km/h: genau 40 km/h zu viel. Der Strafrahmen beträgt 200–5.000 €, die reine Überschreitung liegt noch nicht über der Entzugsgrenze.
Tempo 50, gemessen 94 km/h
Nach 3 km/h Abzug bleiben 91 km/h: 41 km/h zu viel. Damit drohen 400–6.000 € und mindestens 1 Monat Führerscheinentzug.
Tempo 100, gemessen 156 km/h
Bei 3 % Abzug bleiben gerundet 151 km/h: 51 km/h zu viel. Außerorts ist damit die Entzugsgrenze überschritten.
Geben Sie Ihren eigenen Messwert in den Strafrechner für Österreich ein. Das Ergebnis ist eine rechtliche Einordnung, kein verbindlicher Bescheid.
Häufige Fragen zu konkreten km/h-Werten
Was kosten 10 km/h zu schnell in Österreich?
Für 10 km/h zu viel gibt es keinen österreichweit fixen Betrag. Der gesetzliche Rahmen reicht bis 726 €, in der Praxis wird eine geringe Überschreitung meist mit Organmandat oder Anonymverfügung erledigt. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Bundesland und Verfahren ab.
Was kosten 20 km/h zu schnell in Österreich?
Auch für 20 km/h zu viel existiert keine bundesweit einheitliche Tarifposition. Es gilt der allgemeine Strafrahmen bis 726 €. Üblicherweise kommt bei solchen Fällen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung in Betracht; einen Führerscheinentzug löst die reine Überschreitung noch nicht aus.
Was passiert bei 30 km/h zu schnell?
Bei genau 30 km/h zu viel gilt noch der allgemeine Strafrahmen bis 726 €. Erst bei mehr als 30 km/h greift § 99 Abs. 2d StVO mit 200 bis 5.000 €. Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ist bei 40 km/h zu schnell der Führerschein weg?
Bei genau 40 km/h zu viel noch nicht allein wegen dieser Grenze. Im Ortsgebiet beginnt der Entzug erst bei mehr als 40 km/h, außerhalb des Ortsgebiets erst bei mehr als 50 km/h. Bei 40 km/h zu viel gilt grundsätzlich der Strafrahmen von 200 bis 5.000 €.
Ist bei 50 km/h zu schnell der Führerschein weg?
Im Ortsgebiet ja: 50 km/h zu viel liegt über der 40-km/h-Grenze, daher drohen 400 bis 6.000 € und ein Monat Führerscheinentzug beim ersten Mal. Außerorts beginnt der Entzug erst bei mehr als 50 km/h; genau 50 km/h fallen daher noch in den Rahmen von 200 bis 5.000 €.
Quellen: StVO § 99, FSG (§§ 7, 26, 30a), VStG (§§ 47–50), ÖAMTC und VfGH G 30/2025. Beträge variieren je Bundesland; Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.